Anwaltskanzlei Klein-Ilbeck* & Lehnhardt
Anwaltskanzlei gegr. 1977 / *bis 7/2018

Baurecht

Rechtsanwalt Lehnhardt vertritt seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit verschiedene mittelständische Baufirmen der Region, begleitet und unterstützt jedoch auch Bauherren bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

- Prüfung von Bauverträgen
- Geltendmachung von Werklohnansprüchen (bei BGB- und VOB/B-Verträgen)
- Geltendmachung / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Forderungssicherung
- Selbständige Beweisverfahren und Klageverfahren in allen Bereichen des privaten Baurechts

Das Baurecht ist in allen bekannten Verträgen der Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Begleitung und Absprache der wirtschaftlich vernünftigsten Vorgehensweise, im besten Falle baubegleitend.